Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltung der Bedingungen Die vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit oben genannter
Pension abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes
erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt
werden. 2. Abschluss des
Gastaufnahmevertrages Maßgeblich ist die jeweils
gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im
übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Der Gastaufnahmevertrag
(Reservierungsbestätigung) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch
schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages
verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig
auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Pensionsübernachtungen ist
der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt
oder, falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, bereitgestellt
worden ist.Der Vertrag kommt durch die
Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension Miething zustande. Der Pension
Miething steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner
sind die Pension Miething und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden
bestellt, haftet er der Pension Miething gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern
der Pension Miething eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Reservierung Werden Zimmer reserviert,
sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der
vereinbarten Optionsfrist kann oben genannte Pension ohne Rücksprache über die
in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens
der Pension bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 13:00 Uhr und am
Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Die Pension ist berechtigt,
reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 20:00 Uhr anderweitig zu vergeben,
sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
4. Preisänderungen Vereinbarte Preise können
nach Vertragsabschluß seitens der Pension entsprechend den dann gültigen
Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und
Erbringung der einzelnen Leistung mehr als 4 Monate beträgt.
5. Zahlungsbedingungen Die Rechnungen sind, soweit
nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang der
Rechnung sofort, ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug
mit auch nur einer Rechnung berechtigt die Pension alle weiteren und
zukünftigen Leistungen für den Gast einzustellen. Voraussetzung ist, dass die
Pension die Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis
auf diese Folgen bewirkt. Übersteigt der Rechnungsbetrag Euro 200,-- oder hält
sich der Gast länger als 6 Tage in der Pension auf, so ist die Pension
berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung
vom Gast zu verlangen.Kreditkartenbezahlung vor Ort
nicht möglich.
6. Vorauszahlungen Die Pension kann ohne
Begründung jegliche Bestellannahme, jede Reservierung oder andere Leistung, die
auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung
der voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig machen und zwar in
Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.
7. Stornierungen,
Stornobedingungen In Fällen der Stornierung von
Reservierungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der von der Pension
angebotenen Leistungen werden die bestellten und reservierten, aber von dem
Gast nicht abgenommenen, seitens des Pension aber angebotenen, vertraglichen
Leistungen zu entstehenden Pauschalen durch die Pension dem Gast
berechnet: Bei Stornierung mindestens
20% Berechnung der bestellten / reservierten Leistung. · -Stornierung zwischen
einschl. 30. und einschl. 15. Tag vor Erbringung der jeweiligen
Leistungen: Berechnung von 40% der
bestellten/ reservierten Leistungen. · -Stornierung zwischen
einschl. 14. und einschl. 8. Tag vor Erbringung der jeweiligen
Leistungen: Berechnung von 60% der bestellten/
reservierten Leistungen · -Stornierung zwischen
einschl. 7. und einschl. 3. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
Berechnung von 80% der bestellten/ reservierten Leistungen
· -Stornierung innerhalb von
48 Stunden vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 100% der
bestellten/reservierten Leistungen. Die Stornobedingungen werden
um die Beträge gemindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer
bzw. Weiterberechnung der Leistungen zum bestellten/ reservierten Termin
seitens der Pension erzielt werden. Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch
dann an, wenn die bestellten/ reservierten Leistungen nur teilweise seitens des
Gastes storniert wurden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der
Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen oder wenn der Gast ohne
ausdrückliche Stornierung die bestellten/ reservierten Leistungen nicht in
Anspruch nimmt.
8. Haftung Für die Haftung der Pension
gelten die § 701-703 des BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist
ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde von der Pension, deren
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht.
9. Sonstiges a) Die Hausordnung, welche in
den Zimmern ausliegt, ist Bestandteil der AGB bzw. des Gastaufnahmevertrages. b) Die Überschriften dienen
nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbes. nicht
die einer abschließenden Regelung. c) Für die Bedingungen und
die gesamten Rechtsbezeichnungen zwischen der Pension und dem Gast gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. d) Gerichtsstand ist das für
den Standort der Pension Miething zuständige Amts- bzw. Landgericht. e) Erfüllungs- und
Zahlungsort ist der Sitz der Pension Miething.
10. Widerruf von
Reservierungen Hat die Pension begründeten
Anlass zu der Annahme, dass der Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer
Gewalt (z.B. Brand, Streik, etc.) kann die Pension jede Reservierung absagen,
ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein und dabei entsprechend der
Regelungen für Stornierungen gemäß Ziffer 7 verfahren und Stornogebühren
verlangen.
Hausordnung Der Aufenthalt in
einer Pension vollzieht sich unter besonderen Bedingungen und erfordert von
allen Bewohnern/Bewohnerinnen ein großes Maß an gegenseitiger Rücksichtsnahme:
• Wir bitten Sie ihre gesamten persönlichen Sachen in ihrem
Zimmer unterzubringen. Bitte keine Kleider im Bad oder Schuhe im Flur stehen
lassen.
• Küchenbenutzung Die Küche darf nur benutzt werden, wenn sie Bestandteil des Gastaufnahmevertrages ist! Die Küche nach Benutzung bitte unverzüglich reinigen.
Geschirr und Töpfe dürfen nicht verschmutzt stehen gelassen werden. Dieser Punkt ist zwingend erforderlich
damit alle Mieter jeder Zeit die Küche in einem sauberen und einwandfreien
Zustand vorfinden !!! • Wäsche der Gäste darf weder in den Bädern gewaschen werden, noch darf
nasse Kleidung über den Heizkörpern getrocknet werden. Schmutzige Wäsche bitte
in den entsprechenden Wasch-Salons abgeben! Beim verlassen der Bäder bitte
sämtliche persönliche Gegenstände mit auf Ihr Zimmer nehmen.
• Wer Schäden am Gebäude oder Inventar verursacht, haftet
dafür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Diebstahl und vorsätzliche
Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht. Bei Abreise wird
eine Begehung der Zimmer durch die Pension-Leitung durchgeführt. Ersatz für
eventuelle Beschädigung und für verlorengegangene Schlüssel wird in Rechnung gestellt
und sind bei Abreise in bar zu bezahlen.
• Mit Rücksicht auf die Schlafenszeiten sollte eine Benutzung
der Duschen in den Nachtstunden (22:00-06:00 Uhr) möglichst vermieden werden.
Lärm ist zu vermeiden. In der Zeit von 22:00-06:00 Uhr ist das Recht jedes
Hausbewohners und der Anwohner auf Nachtruhe zu respektieren. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen Lärmbelästigung im Interesse aller
Pensionsbewohner Maßnahmen gegen den Verursacher bis hin zur Kündigung des
Beherbungsvertrages getroffen werden können.
• Die Mittagsruhe von 13:00-15:00 Uhr ist einzuhalten.
• Aus Sicherheitsaspekten ist die Haustüre ständig geschlossen
zu halten.
• Es ist ausdrücklich verboten auf Treppengeländern zu
rutschen, auf Fensterbrettern zu sitzen.
• Besucher können täglich von 10:00 bis 22:00 Uhr empfangen
werden. Die Übernachtung hausfremder Personen ist grundsätzlich untersagt. Der
Schlüssel darf nicht an fremde Personen übergeben werden.
• Für die Dauer des Aufenthaltes ist für eine Verwahrung und
Sicherung der eigenen Sachen selbst zu sorgen. Die Pension Miething übernimmt
keine Haftung.
• Das Halten und Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.
• Waffen jeglicher Art dürfen nicht in die Pension eingebracht
werden.
• Das eigene Nachgehen wirtschaftlicher Zwecke innerhalb
unseres Hauses kann nicht gestattet werden.
Die
Pension-Leitung übt das Hausrecht aus! In dringenden Fällen erlaubt sich die
Pension-Leitung, die Zimmer zur Ausübung des Hausrechtes zu betreten, um
Notwendiges zu veranlassen. Bei Störung des Hausfriedens oder Verstoß gegen die
Hausordnung ist die Pension-Leitung befugt, geeignete Maßnahmen zur
Wiederherstellung der Ordnung zu treffen. Pensionsverweise können nach
wiederholter Abmahnung oder bei groben Verstößen gegen den Hausfrieden
ausgesprochen werden.