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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
1. Geltung der Bedingungen  
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit oben genannter Pension abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden.

 

2. Abschluss des Gastaufnahmevertrages
 
Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Der Gastaufnahmevertrag (Reservierungsbestätigung) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Pensionsübernachtungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.
  Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension Miething zustande. Der Pension Miething steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
Vertragspartner sind die Pension Miething und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Pension Miething gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern der Pension Miething eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 
 
3. Reservierung  
Werden Zimmer reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann oben genannte Pension ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens der Pension bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 13:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Die Pension ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 20:00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
 

4. Preisänderungen
 
Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluß seitens der Pension entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als 4 Monate beträgt.
 

5. Zahlungsbedingungen
 
Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt die Pension alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast einzustellen. Voraussetzung ist, dass die Pension die Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf diese Folgen bewirkt. Übersteigt der Rechnungsbetrag Euro 200,-- oder hält sich der Gast länger als 6 Tage in der Pension auf, so ist die Pension berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.
  Kreditkartenbezahlung vor Ort nicht möglich.  

6. Vorauszahlungen
 
Die Pension kann ohne Begründung jegliche Bestellannahme, jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.
 

7. Stornierungen, Stornobedingungen
 
In Fällen der Stornierung von Reservierungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der von der Pension angebotenen Leistungen werden die bestellten und reservierten, aber von dem Gast nicht abgenommenen, seitens des Pension aber angebotenen, vertraglichen Leistungen zu entstehenden Pauschalen durch die Pension dem Gast berechnet: 
 
Bei Stornierung mindestens 20% Berechnung der bestellten / reservierten Leistung.
     · -Stornierung zwischen einschl. 30. und einschl. 15. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
     Berechnung von 40% der bestellten/ reservierten Leistungen. 

     · -Stornierung zwischen einschl. 14. und einschl. 8. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
     Berechnung von 60% der bestellten/ reservierten Leistungen 

     · -Stornierung zwischen einschl. 7. und einschl. 3. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
     Berechnung von 80% der bestellten/ reservierten Leistungen 

     · -Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
     Berechnung von 100% der bestellten/reservierten Leistungen. 

   Die Stornobedingungen werden um die Beträge gemindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer bzw. Weiterberechnung der Leistungen zum bestellten/ reservierten Termin seitens der Pension erzielt werden. Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten/ reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten/ reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.  

8. Haftung
 
Für die Haftung der Pension gelten die § 701-703 des BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde von der Pension, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
 

9. Sonstiges
 
a) Die Hausordnung, welche in den Zimmern ausliegt, ist Bestandteil der AGB bzw. des Gastaufnahmevertrages.


b) Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbes. nicht die einer abschließenden Regelung. 


c) Für die Bedingungen und die gesamten Rechtsbezeichnungen zwischen der Pension und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 


d) Gerichtsstand ist das für den Standort der Pension Miething zuständige Amts- bzw. Landgericht.
e) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension Miething.
 

10. Widerruf von Reservierungen
 
Hat die Pension begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt (z.B. Brand, Streik, etc.) kann die Pension jede Reservierung absagen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein und dabei entsprechend der Regelungen für Stornierungen gemäß Ziffer 7 verfahren und Stornogebühren verlangen.
 

Hausordnung

Der Aufenthalt in einer Pension vollzieht sich unter besonderen Bedingungen und erfordert von allen Bewohnern/Bewohnerinnen ein großes Maß an gegenseitiger Rücksichtsnahme:

 
 
•    Wir bitten Sie ihre gesamten persönlichen Sachen in ihrem Zimmer unterzubringen. Bitte keine Kleider im Bad oder Schuhe im Flur stehen lassen. 
 
•    Küchenbenutzung
Die Küche darf nur benutzt werden, wenn sie Bestandteil des
Gastaufnahmevertrages ist!
Die Küche nach Benutzung bitte  unverzüglich reinigen. Geschirr und Töpfe dürfen nicht verschmutzt stehen gelassen werden. Dieser Punkt ist zwingend erforderlich damit alle Mieter jeder Zeit die Küche in einem sauberen und einwandfreien Zustand vorfinden !!!  
  
•    Wäsche der Gäste darf weder in den Bädern gewaschen werden, noch darf nasse Kleidung über den Heizkörpern getrocknet werden. Schmutzige Wäsche bitte in den entsprechenden Wasch-Salons abgeben! Beim verlassen der Bäder bitte sämtliche persönliche Gegenstände mit auf Ihr Zimmer nehmen. 
 
•    Wer Schäden am Gebäude oder Inventar verursacht, haftet dafür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht. Bei Abreise wird eine Begehung der Zimmer durch die Pension-Leitung durchgeführt. Ersatz für eventuelle Beschädigung und für verlorengegangene Schlüssel wird in Rechnung gestellt und sind bei Abreise in bar zu bezahlen.   

 •    Mit Rücksicht auf die Schlafenszeiten sollte eine Benutzung der Duschen in den Nachtstunden (22:00-06:00 Uhr) möglichst vermieden werden. Lärm ist zu vermeiden. In der Zeit von 22:00-06:00 Uhr ist das Recht jedes Hausbewohners und der Anwohner auf Nachtruhe zu respektieren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen Lärmbelästigung im Interesse aller Pensionsbewohner Maßnahmen gegen den Verursacher bis hin zur Kündigung des Beherbungsvertrages getroffen werden können.  

•    Die Mittagsruhe von 13:00-15:00 Uhr ist einzuhalten.    

•    Aus Sicherheitsaspekten ist die Haustüre ständig geschlossen zu halten.  

•    Es ist ausdrücklich verboten auf Treppengeländern zu rutschen, auf Fensterbrettern zu sitzen.    

•    Besucher können täglich von 10:00 bis 22:00 Uhr empfangen werden. Die Übernachtung hausfremder Personen ist grundsätzlich untersagt. Der Schlüssel darf nicht an fremde Personen übergeben werden.  

•    Für die Dauer des Aufenthaltes ist für eine Verwahrung und Sicherung der eigenen Sachen selbst zu sorgen. Die Pension Miething übernimmt keine Haftung.    

•    Das Halten und Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.  

•    Waffen jeglicher Art dürfen nicht in die Pension eingebracht werden.    

•    Das eigene Nachgehen wirtschaftlicher Zwecke innerhalb unseres Hauses kann nicht gestattet werden.  

Die Pension-Leitung übt das Hausrecht aus! In dringenden Fällen erlaubt sich die Pension-Leitung, die Zimmer zur Ausübung des Hausrechtes zu betreten, um Notwendiges zu veranlassen. Bei Störung des Hausfriedens oder Verstoß gegen die Hausordnung ist die Pension-Leitung befugt, geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung zu treffen. Pensionsverweise können nach wiederholter Abmahnung oder bei groben  Verstößen gegen den Hausfrieden ausgesprochen werden.


Gölsdorf 2013 

© Gasthaus und Pension Miething